Auch in 2012 wartet der Konsortialversicherer Roland Rechtsschutz mit neuen Angeboten auf. Ab sofort können Selbstständige unabhängig von der Unsatzstärke ihre ausschließlich privaten Risiken über die Tarifangebote für Nichtselbstständige optimal absichern. Damit passt sich auch dieser führende Rechtsschutzversicherer der Marktentwicklung an und bietet für Nichtselbständige und Selbständige die gleiche Berechnung bei der Absicherung reiner Privatrisiken.
Berufliche Risiken selbständig Tätiger können wie bisher über die Tarifangebote für Gewerbekunden abgeschlossen werden.
Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet
ROLAND-Kunden sind damit auch abgesichert, wenn sie in ihrer Zeit nach der Arbeit unabsichtlich im World Wide Web gegen Urheberrechte sündigen. Wird ein Versicherungsnehmer dafür von einem Rechtsanwalt abgemahnt, kann er sich von einem Roland Vertragsanwalt beraten lassen. Dieser Rechtsvertreter erstellt ein Erwiderungsschreiben, das der Versicherte im eigenen Namen an den Gegner schicken kann.
Bedingungs- und Leistungs-Update-Garantie
Jegliche neu abgeschlossene Rechtsschutz-Verträge bei ROLAND integrieren von diesem Zeitpunkt an die Leistungs-Update-Garantie. Folglich werden die Versicherungsverträge ab
ARB 2012 selbständig auf die gegenwärtig gültigen Bedingungen umgestellt. Das gilt selbstverständlich nur, wenn alleinig Leistungsverbesserungen ohne höhere Beiträge eingeführt werden. Dadurch müssen sich Versicherungsnehmer keinesfalls mehr nach einem großem Zeitraum sich mit einem überaus veralteten Bedingungswerk in ihrer Rechtsschutzversicherung abgeben.
Sie ersparen sich Zeit, denn die Anpassung muss nicht einzeln beantragt werden.
Weitere Modifikationen auf einen Blick:
1. Das umfangreiche Rechtsschutzversicherungspaket “KompaktPlus” wird jetzt auch für angestellte Ärzte angeboten. Damit kommt auch diese Fachgruppe in den Vorzug dieses exzellenten Versicherungschutzes.
2. Opfer Rechtsschutz auch im beruflichen, nichtselbstständigen Bereich
Der Opferrechtsschutz hilft Ihnen Ihre Ansprüche als Nebenkläger im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs durchzusetzen. Aber auch wer unbeabsichtigt, bei Krawallen im Verlauf einer Großdemonstration, ins Visier von Einsatzkräften der Polizei gerät, kann seine möglichen Ansprüche über den Opfer Rechtsschutz geltend machen.
3. Der KompaktPlus Rechtsschutz der des Konsortialversicherer Roland Rechtsschutz wird um Leistungen bei Vorsorgeverfügungen
erweitert. In den gewerblichen Rechtsschutzverträgen ist nun in der KompaktPlus Deckung der Beratungs-Rechtsschutz für Unternehmer mit Angestellten bei Aufhebungsverträgen eingeschlossen.
Mit diesen Verbesserungen in den Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung des Roland sollte jeder Versicherungsnehmer, der bereits Kunde der Roland Rechtsschutzversicherung ist, die Aufwertung seiner Versicherungspolice prüfen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgender Partnerseite >>